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Bremen - Handels- und Genossenschaftsregister

Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG), welches am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, regelt die Umstellung des Handelsregisters auf eine computergestützte Version und das sogenannte Unternehmensregister. Kapitalgesellschaften sind nach dem Gesetz verpflichtet, ihre Abschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Verstöße gegen diese Offenlegungspflicht werden mit Ordnungsgeldverfahren und Strafen zwischen 2.500 und 25.000 Euro vom Bundesamt für Justiz geahndet. Die Digitalisierung der Offenlegungsdaten ermöglicht es dem Bundesamt für Justiz, solche Verstöße flächendeckend zu verfolgen.

Amtsgericht Bremen - Handels- und Genossenschaftsregister -
Amtsgericht Bremerhaven - Handels- und Genossenschaftsregister -




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